Alle Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (ALZB). Es gelten ausschließlich unsere ALZB. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten auch ohne unseren Widerspruch nicht. Alle Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, bei Abgabe eines Angebotes mit zeitlicher Bindung durch uns, dieses Angebot im Falle fristgemäßer Annahme, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Es gelten die Preise aus unserer Auftragsbestätigung als vereinbart. Alle Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager, enthalten also keine Transport- oder Versicherungskosten, soweit bei der Angebots- und/oder Auftragsannahme nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ebenso umfassen die Preise nicht die im Empfangsland anfallenden Steuern und Abgaben.
Soweit keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Verbindliche und unverbindliche Lieferfristen und Liefertermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zugesichert wurden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist um angemessene Zeit.
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Lagers oder Werkes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Besteller über.
Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die uns im Zusammenhang mit der Lieferung entstehen, unser Eigentum.
Wir nehmen mangelfreie Ware nur nach vorheriger Zustimmung im Einzelfall zurück. Wir behalten uns in diesen Fällen vor, einen Betrag in Höhe von 15% des zu erstattenden Kaufpreises für die Rücknahme einzubehalten. Sonderartikel oder Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Je nach Art der Ware sind Mehr- oder Minderlieferung auf die vereinbarten Stückzahlen oder Gewichte im handels- und branchenüblichen Rahmen bis zu 10% gestattet. Für die vorbeschriebenen Abweichungen gelten die DIN-Toleranzen und handelsüblichen Abweichungen.
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr für Unternehmer.
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorgenannten Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus einem Vertragsverhältnis ist Niedersachsen. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz.
STAND 02.01.2020
Es gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen von Alcu-Metall GmbH. Fremden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Angebote des Lieferanten sind verbindlich, bis sie von ihm, frühestens nach Ablauf von 3 Monaten, schriftlich widerrufen werden.
Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Alcu-Metall GmbH schriftlich erstellt oder bestätigt wurden.
Die Preisstellung erfolgt in Euro. Preise werden vor der Bestellung vereinbart. Sie gelten als Festpreise bis zum endgültigen Liefertermin. Bei Lagerhandelsware sind Mehr- oder Unterlieferungen im Rahmen von +/- 10% zulässig.
Schriftlich vereinbarte oder im Vertragstext genannte Liefertermine sind verbindlich. Im Lieferverzug hat Alcu-Metall GmbH Anspruch auf Zahlung eines Entschädigungsbetrages in Höhe von 2% pro volle Tage des Gesamtauftragswertes, höchstens jedoch von 10%.
Der Lieferant ist verpflichtet, die für Alcu-Metall GmbH günstigste Verfrachtungsmöglichkeit zu wählen. Spediteurversand hat stets „frei Werk" zu erfolgen. Zum Versand der Ware verwendete Verpackung ist mit dem Lieferpreis abgegolten.
Ordnungsgemäße und prüffähige Rechnungen sind Alcu-Metall GmbH spätestens 3 Tage nach Lieferung einzureichen. Zahlung erfolgt mit 3% Skonto oder ohne Abzug nach 60 Tagen zum Monatsschluss.
Forderungen gegen Alcu-Metall GmbH dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis abgetreten werden. Der Lieferant gewährleistet, dass alle Liefergegenstände dem neuesten Stand der Technik entsprechen und vollkommen neu sind. Gerichtsstand ist Niedersachsen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
STAND 02.01.2020